Potenzialberatung NRW – Förderung für Ihre Wettbewerbsfähigkeit

Ziele und Nutzen des Förderangebots

Sie möchten Modernisierungs- und Veränderungsprozesse in Ihrem Unternehmen anstoßen? Ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit soll gesichert werden? Dann prüfen Sie doch einmal, ob eine geförderte Potenzialberatung für Sie in Frage kommt. Ein externer Berater unterstützt Sie hier bei Ihren strategischen Überlegungen und Planungen. Sie decken vorhandene Potenziale auf und bringen Veränderungen unter Beteiligung Ihrer Mitarbeiter nachhaltig ins Rollen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung bezuschusst hierfür bis zu 10 Beratungstage mit 50 Prozent, bis max. 500 Euro je Tagewerk. 

Was wird generell gefördert?

Sie definieren Ihr individuelles Ziel mit der Potenzialberatung selbst. Bringen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten innerhalb dieser wichtigen Themen auf den neuesten Stand:

  • Arbeitsorganisation (z. B. Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, interne / externe Kommunikation und Kooperation, Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden)
  • Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung (z.B. Personalentwicklung, Qualifizierungsberatung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit, Innovationen durch kompetente Beschäftigte)
  • Digitalisierung (Gestaltung von Arbeit und Technik, Partizipation)
  • Demographischer Wandel (z.B. Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeitmodelle)
  • Gesundheit (z.B. Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements, Work-Life-Balance)

Für den größtmöglichen Nutzen nimmt der Berater die Organisation als Ganzes in den Blick. Grundlage der Beratung ist immer eine Analyse der Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens in Hinblick auf Ihr gesetztes Ziel. Gemeinsam bewerten Sie Chancen und Risiken und ermitteln Qualifizierungsbedarfe sowie Handlungsfelder im Unternehmen. Im Förderumfang enthalten sind weiterhin die Festlegung von Maßnahmen in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan sowie die Einleitung erster Umsetzungsschritte. 

Welche möglichen Themen für eine Marketingberatung ergeben sich daraus?

Die langfristige Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit beinhaltet oft Marketingaspekte. Diese Ziele und Aufgabenstellungen können Sie innerhalb der Potenzialberatung beispielsweise verfolgen:

  • Die Weiterentwicklung Ihrer Produkte und Dienstleistungen 
  • Gezielte Diversifizierung Ihres Kundenkreises durch die Fortschreibung Ihres Marketingansatzes
  • Verbesserter Kundenservice und Erhöhung der Kundenzufriedenheit
  • Verstärkte Nutzung technischer Möglichkeiten und aktueller Online-Medien zur Festigung der Kundenbeziehungen
  • Intensivierte Online-Präsenz zur Neukundengewinnung, z.B. über einen Blog, Newsletter und soziale Netzwerke sowie über Online-Tools, wie Google Ads oder Xing

Welches Marketingziel möchten Sie mit der Förderung erreichen? Mit meiner Beratung unterstütze ich Sie und Ihre Beschäftigten eine individuelle, maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Die Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter in den gesamten Prozess steigert die Akzeptanz der anschließenden betrieblichen Veränderungen deutlich.

 

Startpunkt einer jeden Potenzialberatung ist die Analyse Ihrer Ist-Situation. Bei Marketingthemen umfasst das beispielsweise die Betrachtung des Marktumfeldes, Ihrer Zielgruppen sowie Ihre Positionierung inmitten Ihrer Wettbewerber. Auch Ihre internen Ressourcen und Kompetenzen zur Gestaltung des Marktauftritts bewerten wir in Workshops mit Ihren Mitarbeitern. Auf dieser Grundlage bestimmen wir Lösungswege zur Optimierung Ihres Marktauftritts. Gemeinsam planen wir die Integration neuer Prozesse in Ihren Arbeitsalltag und halten alle Maßnahmen in einem Handlungsplan fest. Damit halten Sie das komplette Instrumentarium in der Hand, um Ihr Ziel zu erreichen.

Wer wird gefördert?

  • Ihr Unternehmen hat die Rechtsform einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts (Ausnahme: juristische Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände zu mehr als 50 % beteiligt sind). 
  • Sitz und Arbeitsstätte Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen. 
  • Sofern Ihr Unternehmen über eine betriebliche Interessenvertretung verfügt, ist deren Einverständniserklärung erforderlich. 
  • Ihr Unternehmen ist älter als zwei Jahre.
  • Bis zum Frühjahr 2020 werden noch Betriebe gefördert, die mindestens einen Beschäftigten haben. Zu den Beschäftigten zählen unter anderem Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Später im Jahr werden nur noch Unternehmen mit mindestens 10 und weniger als 250 Beschäftigte gefördert.

Weitere Informationen zur Potenzialberatung über GIB NRW

Detaillierte Informationen zur Förderung der Wirtschaft mit der Potentialberatung aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten Sie auf der Seite der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigung sowie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Die für Sie zuständigen Beratungsstellen finden Sie hier.

 

Potenzialberatung in der Corona-Krise 

Die Potenzialberatung NRW unterstützt Sie auch bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Während der Corona-Zeit sind einige Bedingungen auf die aktuellen Umstände angepasst worden. So kann die Beratung ausnahmsweise per Telefon oder Online-Plattform durchgeführt werden. Aktuelle Informationen finden Sie im Merkblatt vom 23.03.2020

 

Nutzen Sie die Potenzialberatung NRW als Chance, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Beschäftigung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu sichern! 

 

Gerne stehe ich Ihnen persönlich für Informationen zur Potenzialberatung zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Beantragung Ihres Beratungsschecks.